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Marko Naumann
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bei unserer auf Verkehrsrecht und Mietrecht spezialisierten Kanzlei in Leipzig. Wir helfen Ihnen gerne bei rechtlichen Problemen in und um Leipzig. Neben unserem Spezialgebiet Verkehrsrecht und Mietrecht vertreten wir auch andere Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht.
Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet, Ihnen schnelle und effektive Lösungen für Ihre Rechtsfragen und -probleme zu bieten. Wir sind jederzeit für Besprechungstermine verfügbar und organisieren diese so, dass nur kurze Wartezeiten entstehen.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Im Mietrecht teilt sich die Tätigkeit des Anwalts in die Bereiche Mietverträge, Mietkaution, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Mietkündigung, Betriebskostenabrechnungen sowie Mietmängel und Mietminderungen. In allen diesen Bereichen beraten wir Sie individuell und kompetent außergerichtlich und bieten eine effiziente und zielorientierte Prozessvertretung.
Das Rechtsgebiet Vertragsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts und im BGB geregelt. Die wesentlichen Vorschriften sind dabei im allgemeinen Teil zu finden. Es ist ein sehr flexibles und großes Gebiet und beschäftigt sich mit allen rechtlich relevanten Bereichen, die für einen Vertrag von Bedeutung sein können. Dabei ist sowohl die Entstehung, der Inhalt, als auch die Abwicklung des Vertrages betroffen.
Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen. Zu unterscheiden sind Individualarbeitsrecht (befasst sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Kollektivarbeitsrecht (befasst sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).
Hier wird inhaltlich der Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben geregelt. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. Innerhalb des Erbrechts wird zudem detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Erbvertrag, ein Vermächtnis oder ein Testament zustande kommt.
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